Fuesse gefördert von EU, BMWK und SH 1290 280

Anrufbeantworter wieder bereit

Auch unser Anrufbeantworter ist zurück aus der Sommerpause. Seit Montag, 10. August 26, funktioniert er wieder. Wir hatten die Störung zunächst nicht bemerkt und hoffen nun, dass keine eurer Nachrichten unbeantwortet blieb. Falls ihr euch in den letzten 6 Wochen bei uns gemeldet und bisher nichts von uns gehört habt, sagt uns bitte erneut Bescheid, was euer Anliegen ist. Wie immer erreicht ihr uns unter 04634-93 65 628 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sommerpause Nahwärme-Büro

Das Büroteam macht Sommerpause von 22. Juli bis 4. August 2026. Ab Dienstag, 5. August, sind wir wieder wie gewohnt für euch da - Dienstag von 9-13 Uhr und Donnerstag von 17-20 Uhr. Schöne Sommertage wünscht euch euer Nahwärme-Büro

Wimmelbild: finde den Vorstand & Demo in Flensburg

Danke für die tolle Unterstützung der Demo für die Energiewende, hier ein Wimmelbild mit einigen Genossenschaftsmitgliedern: 

https://www.tagesschau.de/video/video-1576588.html 

...wer den Vorstand findet, darf sich im Büro eine Nahwärme-Tasse abholen.

Die geplanten Gesetzesänderungen sorgen bisher für deutlich weniger Aufregung als das sogenannte "Heizungsgesetz" damals, haben es aber in sich. Bitte informiert Euch weiterhin und setzt Euch für die Energiewende ein. Zum Beispiel am Samstag, 25.04.26, 11:00 an der Flensburger Hafenspitze, nach einem Demonstrations-Rundweg zurück an der Hafenspitze bis 17:00 mit einem Mut-Mach-Info-Mobil mit Visionen, Utopien und Lösungen. 

 

Änderung der Heizungsförderung

Schon ab heute (09.07.26) gilt eine Übergangsfrist, nach der derzeit bis 21.07.26 keine neuen Anträge auf Förderung nach BG gestellt werden können. Ab 21.07. gelten dann die neuen Fördergrundsätze, wie das BMWE in seiner Presseerklärung von gestern mitteilt, siehe hier: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-reform-der-gebaeudefoerderung.html

Darin wird auch mitgeteilt: "Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden."

Förderbescheid Wärmenetzerweiterung Hürup / Weseby-Süd

Info-Schild Weseby-Süd Fördernachweis EFRE LPWDiesmal hatte der Energiewendeminister Tobias Goldschmidt leider keine Zeit, uns den Förderbescheid persönlich zu überreichen. Wir freuen uns aber auch über die schriftlichen Glückwünsche aus dem Ministerium und dass wir nun die endgültige Zusage für unseren Bauabschnitt Weseby-Süd bekommen haben. Bereits Ende Juli 2025 wurde hierfür der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt - und das war ein ganz wichtiger Startschuss, da wir mit unseren Baumaßnahmen eng an die Vorgaben der Kanalsanierung gebunden sind. Diese zeitliche Abstimmung der Bauarbeiten spart nicht nur Kosten, sondern auch Ärger und Ressourcen. Umso mehr freut uns nun der endgültige Zuwendungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum begann am 30.07.2025 und endet am 31.12.2026.

Die Wärmenetzerweiterung Hürup / Weseby-Süd beginnt südlich der Kreisstraße K90 beim Kaufmann EDEKA und erstreckt sich von dort 900 Meter in Richtung Norden bis zur Stichstraße Hisselholm. Ein wichtiger Meilenstein war die Querung der K90, die aufgrund der rechtzeitig erteilten Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden konnte. Das Teilnetz Weseby-Süd verbindet das Hüruper Netz über die Transportleitung entlang des Osterfeldwegs mit der Konversionsfläche. Von dort aus sollen schließlich alle Netzabschnitte durch Solarthermie, Saisonalspeicher, eine Großwärmepumpe und Hackschnitzelkessel mit Wärme versorgt werden. Weseby-Süd ist auch der nächste Schritt in Richtung Lückenschluss mit dem Maasbüller Netz, zusammen mit dem nächsten Bauabschnitt Weseby-Nord, für das ebenfalls Fördermittel beantragt wurden. Die Wärmenetzerweiterung Hürup / Weseby-Süd wird gefördert aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Zuschuss wird maximal 1 Million € betragen und damit 38,5 Prozent unserer voraussichtlichen Baukosten abdecken. Wir sind sehr dankbar für diese Möglichkeit, die uns das Land Schleswig-Holstein durch das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 und die Europäische Union durch ihren Fonds bieten. 

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