Fuesse gefördert von EU, BMWK und SH 1290 280

BAFA-Verlängerung -- Erfahrungen

Ja, mach nur einen Plan... Ihr wisst ja alle aus Erfahrung, wie viel länger die Baumaßnahmen leider dauern. Einige von Euch mussten daher auch schon eine Verlängerung der Abruffrist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das ist nach dieser Maßgabe möglich: „Die Befristung kann auf begründeten Antrag um zwölf Monate und gegebenenfalls um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate.“ (BEG-Richtlinie)

Seismik-Messungen

IMG 8645 kleinerAm 12. und 13. September 2024 führte die Firma GeoSym aus Hannover seismische Messungen auf der Konversionsfläche für den geplanten unterirdischen Wärmespeicher durch.

Die Untersuchungen dienten dazu, den Untergrund der zukünftigen Speicherfläche geophysikalisch zu analysieren. In den kommenden Wochen erwarten wir die Ergebnisse, die uns zeigen werden, ob die geologischen Bedingungen für ein Erdsondenfeld geeignet sind. Besonders vorteilhaft wären bindige Bodenschichten wie Geschiebemergel, da diese die Effizienz des Erdsondenfeldes deutlich verbessern könnten.IMG 6139 002

Übergabe des Förderbescheids

Förderbescheid TasseAm Dienstag, den 07. Mai 2024, überreichte uns der Energiewendeminister Tobias Goldschmidt den Förderbescheid für unseren Bauabschnitt Hürup-Nord.

Dieser Bauabschnitt hat eine besondere Bedeutung, denn er wird nicht nur Hürup-Nord mit einem Wärmenetz versorgen, sondern verbindet letztendlich auch das bereits existierende Wärmenetz in Hürup-Süd mit der Konversionsfläche. Von dort aus sollen schließlich alle Netzabschnitte durch Solarthermie, Saisonalspeicher, eine Großwärmepumpe und Hackschnitzelkessel mit Wärme versorgt werden.

Neues zur Antragsstellung 2024

Von einem unserer lokalen Heizungsbauer haben wir die Rückmeldung, dass eine Begleitung der Anträge zeitlich nicht schaffbar ist. Vermutlich wird es auch anderen Fachunternehmen so gehen. Wenn auch Euer Heizungsbauer Euch keine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellen kann, braucht Ihr einen Energieberater für den Antrag. Eine Liste der Berater in unserer Gegend findet Ihr hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/

BEG-EM-Förderung ab 2024

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. 

Neu erhältlich ist ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Anders als geplant können die Anträge nicht zum 1.1.24 gestellt werden, da die technischen Voraussetzungen beim Fördergeber noch fehlen. Dazu informiert das BMWK: „Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.“ https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Rückfragen beantwortet die KfW-Hotline unter Tel. 08005399010 von 08:00-18:00 Uhr.

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