Fuesse gefördert von EU und SH 1290 280

News Dezember 2020

Ende Oktober hatten wir eine Infoveranstaltung für die Interessenten des Bauabschnittes Hürup-Süd ausgerichtet. Die für Maasbüll vorgesehene Infoveranstaltung ist dem aktuellen Teil-Lockdowns zum Opfer gefallen.

Die Hüruper hatten uns um eine Zusammenstellung der tatsächlich mit dem Nahwärmeanschluss entstehenden Kosten gebeten. Wir hatten erläutert, dass wir nur die von uns verlangten, fixen Beiträge (z.B. Genossenschaftsanteile) beziffern können. Im Übrigen hängt der Gesamtaufwand von Faktoren ab, die von Haus zu Haus unterschiedlich sind. Zudem ist zu berücksichtigen, wer mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt wird und ob z.B. der Graben in Eigenarbeit erstellt wird. Um aber einen Anhaltspunkt zu den entstehenden Kosten geben zu können, haben wir bereits an das Nahwärmenetz angeschlossene Genossenschaftsmitglieder nach deren Erfahrungen gefragt und um Zusammenstellung der entstandenen Kosten gebeten. Das Ergebnis unserer Befragung fügen wir diesem Schreiben als Anlage bei.

Bei den in Eigenleistung erfolgten Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück entstanden, nach Angabe der Anschlussnehmer, lediglich Kosten in Form von z.B. Baggermieten, die in beiden Fällen mit rd. 500 € angegeben wurden. In den Fällen, wo kein Energieberater in Anspruch genommen wurde, konnte auch keine öffentliche Förderung fließen. Bewusst haben wir auch die Beteiligung an unserer Genossenschaft mit 25 Anteilen in die Beispielrechnungen einfließen lassen, auch wenn es sich bei diesen Anteilen nicht um Anschlusskosten im eigentlichen Sinne handelt. Wir hoffen, dass Ihnen diese Beispiele als Orientierung für Ihre eigenen Planungen dienen können.

Wir haben den Nahwärmevertrag noch einmal geringfügig überarbeitet. Zum Einen sind wir der Überzeugung, dass eine längere als die bislang vorgesehene 10-jährige Vertragslaufzeit auch in Ihrem Interesse ist. Wir bieten Ihnen daher mit dem aktuellen Vertragsentwurf die Möglichkeit eine längere Laufzeit zu vereinbaren.

Zudem haben wir auf Grund der aktuellen Rechtsprechung die in dem bisherigen Vertrag genannte Preisänderungsformel neu formuliert. Die Möglichkeit einer Preisänderung hängt nun in größerem Umfang von den Preisindizes der tatsächlich für die Wärmeerzeugung verwendeten Energieträger und weniger von der Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt insgesamt ab.

Der Nahwärmeliefervertrag wird weiterhin unter dem Vorbehalt vereinbart, dass die angefragte Finanzierungszusage bis spätestens 31.03.2021 vorliegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wollen wir mit den Arbeiten in Hürup-Süd und Maasbüll beginnen. Im Jahr 2021 soll zudem der Bauabschnitt III mit „Hürup-Nord“, Weseby und den Transportleitungen von Maasbüll und Hürup nach Weseby sowie von Weseby zur Konversionsfläche nicht nur im Detail geplant sein, sondern in die Umsetzung gehen.

Aktuell sind die Unterschriften unter den Nahwärmevertrag erforderlich. Wir werden zu diesem Zweck in der kommenden Woche (51. Kalenderwoche) oder in der Woche nach Weihnachten an Ihrer Haustür klingeln und Ihnen den Nahwärmeliefervertrag zur Unterschrift vorlegen. Nach Gegenzeichnung erhalten Sie die von der Genossenschaft im Original unterzeichnete Ausfertigung zurück. Die Einzahlung des Entgeltes für die insgesamt 25 Genossenschaftsanteile muss spätestens unverzüglich nach Vorliegen der Finanzierungszusage erfolgen. Wir werden Sie hierüber gesondert unterrichten.

Bleibt uns zuletzt noch ein herzlicher Dank für Ihr Interesse und Ihre Geduld in diesem turbulenten Jahr 2020. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein vor Allem gesundes Weihnachtsfest und ein ebenso gesundes und zufriedenes 2021. Wir melden uns im neuen Jahr zurück, sobald es Neues zu vermelden gibt.

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