Schon ab heute (09.07.26) gilt eine Übergangsfrist, nach der derzeit bis 21.07.26 keine neuen Anträge auf Förderung nach BG gestellt werden können. Ab 21.07. gelten dann die neuen Fördergrundsätze, wie das BMWE in seiner Presseerklärung von gestern mitteilt, siehe hier: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-reform-der-gebaeudefoerderung.html.
Darin wird auch mitgeteilt: "Antragsstellende mit gültiger (g)BzA bzw. TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden."
