Fuesse gefördert von EU, BMWK und SH 1290 280

Förderung ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist. Alle Infos dazu findet Ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

Und hier einen ersten Überblick:

BEG-Förderung_ab_2024.jpg

Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/image/2222146/16x9/990/557/6961e9e0446962ae7ce8423f21871ea8/iT/2023-09-07-grafik-geg-foerderung.jpg

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